Rechtsprechung
   BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4499
BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85 (https://dejure.org/1987,4499)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1987 - 1 RS 3/85 (https://dejure.org/1987,4499)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 1 RS 3/85 (https://dejure.org/1987,4499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 131
  • NJW 1988, 2200 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85
    Zu der - jedenfalls im Kern - vergleichbaren Problematik der Vollstreckung österreichischer Abgabentitel im Bundesgebiet aufgrund des deutsch-österreichischen Rechtshilfevertrages vom 11. September 1970 (vgl dazu im einzelnen Papier/Olschewski, DVBl 1976, 475 ff) hat das BVerfG mit Beschluß vom 22. März 1983 (BVerfGE 63, 343, 375 ff, 378) entschieden, daß - um den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG zu genügen - die Vollstreckbarkeit ausländischer Titel von Verfassungs wegen (auch) über den Abschluß von internationalen Verträgen grundsätzlich nur dann eröffnet werden darf, wenn in bezug auf die im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland zu vollstreckenden Titel ein Maß an Rechtsschutz im Ausland tatsächlich eröffnet war, das gewissen Mindestanforderungen an Rechtsstaatlichkeit genügt.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85
    Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Hoheitsaktes in der Bundesrepublik Deutschland kann zwar entgegen der Auffassung des LSG den Schutzbereich des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG betreffen, auch wenn diese Verfassungsvorschrift lediglich die Überprüfung von Akten deutscher öffentlicher Gewalt gewährleistet (vgl BVerfGE 58, 1, 26 ff; 59, 63, 85 ff).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85
    Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Hoheitsaktes in der Bundesrepublik Deutschland kann zwar entgegen der Auffassung des LSG den Schutzbereich des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG betreffen, auch wenn diese Verfassungsvorschrift lediglich die Überprüfung von Akten deutscher öffentlicher Gewalt gewährleistet (vgl BVerfGE 58, 1, 26 ff; 59, 63, 85 ff).
  • BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85
    Der Heranziehung dieser - an sich nicht revisiblen - Rechtsnormen durch das Revisionsgericht steht § 162 SGG nicht entgegen, weil das Berufungsgericht diese Rechtsnormen bisher unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 7, 122, 125); im übrigen handelt es sich hier nicht um die Nachprüfung einer irrevisiblen Norm, sondern um die Nachprüfung einer revisiblen Norm, nämlich ob Art. 19 Abs. 4 GG durch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Ausland verletzt ist (BSGE 39, 252, 254).
  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 227/74
    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 1 RS 3/85
    Der Heranziehung dieser - an sich nicht revisiblen - Rechtsnormen durch das Revisionsgericht steht § 162 SGG nicht entgegen, weil das Berufungsgericht diese Rechtsnormen bisher unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 7, 122, 125); im übrigen handelt es sich hier nicht um die Nachprüfung einer irrevisiblen Norm, sondern um die Nachprüfung einer revisiblen Norm, nämlich ob Art. 19 Abs. 4 GG durch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Ausland verletzt ist (BSGE 39, 252, 254).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    b) Diese Auffassung vermag nicht zu überzeugen (ebenso Battis/Schulte-Trux/Weber, DVBl 1991, 1165, 1166 f.; Benda, Notwendigkeit und Möglichkeit positiver Aktionen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst, Gutachten im Auftrag der Leitstelle Gleichstellung der Frau, 1986, S. 179 ff.; Eckertz-Höfer, Festschrift für Simon, 1987, S. 447, 479; Fuchsloch, NVwZ 1991, 442, 443; Maidowski, Umgekehrte Diskriminierung, 1989, S. 154 ff.; Pfarr, Quoten und Grundgesetz, 1988, S. 95; Pfarr/Fuchsloch, NJW 1988, 2201, 2205 f. [BSG 21.01.1987 - 1 RS 3/85]; Sachs, NJW 1989, 553, 554; Slupik, Die Entscheidung des Grundgesetzes für Parität im Geschlechterverhältnis, 1988, S. 129 f.).

    Damit sind durch Art. 3 Abs. 2 GG Regelungen legitimiert, die leistungsabhängige Frauenquoten bei Beförderungen vorsehen (ebenso Battis u. a., DVBl. 1991, 1165, 1170; Fuchsloch, NVwZ 1991, 442, 444; Maidowski, aaO, S. 126 ff., 138; im Ergebnis ebenso Pfarr, aaO, S. 81 ff.; Pfarr/Fuchsloch, NJW 1988, 2201, 2202 ff. [BSG 21.01.1987 - 1 RS 3/85]; Jarass/Pieroth, GG, 2. Aufl., Art. 3 Rz 47; Sacksofsky, aaO, S. 349 ff.; Slupik, aaO, S. 124).

  • LAG Bremen, 08.07.1992 - 2 Sa 322/91

    Einigungsstelle ; Personalangelegenheiten; Entscheidungsbefugnis;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht